Wahl der Kirchenvorstände am 10. März

Sun, 11 Feb 2024 22:00:00 +0000 von Bärbel Recker-Preuin

© Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers
Die Landeskirche Hannovers verschickt in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl. Damit kann jede(e) komfortabel von zu Hause aus wählen: entweder per Onlinewahl oder per Briefwahl.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am 10. März 2024 um 9 Uhr in unserem Kirchenbüro eingegangen sein.
Wahlunterlagen bekommen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens seit drei Monaten angehören. Dieser Stichtag ist erforderlich, weil für alle rund 2 Mio. Wahlberechtigten in der Landeskirche personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln generiert, gedruckt und verschickt werden müssen. 
Wir werden an dieser Stelle weiter an die Kirchenvorstandswahl erinnern. Die Frauen und Männer, die sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung stellen, stehen fest. Beim Jahresempfang am letzten Sonntag stellten sie sich vor: Karl-Heinz Ellinghaus, Johanna Mandrella, Christine Lührmann, Nina Bodemer, Ilse Radeke-Tholen und Martin Linkmeyer. 
Bitte wählt unseren Kirchenvorstand bis zum 10. März und habt damit Anteil an der Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde.

Noch ein Hinweis der Landeskirche: 
Die Wahlberechtigtendaten wurden auf dem Stand des Stichtages 10. Dezember 2023 „eingefroren“ und anschließend gedruckt. Sind wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach diesem Zeitpunkt verstorben, bekommen sie noch Wahlunterlagen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches und ist beispielsweise bei der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die auch zentral Wahlunterlagen verschickt, ebenfalls so. Trotzdem könnten Angehörige irritiert sein, wenn „ihre Kirche“ Wahlunterlagen an kürzlich verstorbene Menschen verschickt, die kirchlich bestattet wurden.
Leider gibt aufgrund des Stichtages am 10. Dezember 2023 und zentralen Versandes keine Möglichkeit, einen Versand der Wahlunterlagen an die danach Verstorbene auszuschließen. Die Kirchengemeinden bitten herzlich dafür um Verständnis. Selbstverständlich stehen die Pastorinnen und Pastoren für ein Gespräch zur Verfügung.
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